Seitenbereiche

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/
© Damir Khabirov - stock.adobe.com

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.

Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Damir Khabirov - stock.adobe.com

Über uns: Als Ihr Steuerberater in Graz beraten wir Sie zu allen steuerlichen Themen, übernehmen die Lohnverrechnung für Sie oder unterstützen Sie bei der Gründung eines Unternehmens. Kontaktieren Sie uns wir freuen uns auf Sie ❀

Erscheinungsdatum:

FIPA Fischer & Partner Steuerberatung GmbH

Newsletter abonnieren!

Sie wollen aktuelle Informationen per E-Mail?
Dann melden Sie sich hier an!

form_error_msg_button
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

/cms/kunde.de/layout/body/post/100-facebook_domain_verification.dtml anlegen und verlinken: